2. September 2019
Der neue Nationale Adressdienst (NAD) soll Verwaltungsbehörden und Dritten die Adressbeschaffung und die Überprüfung des heutigen und früheren Wohnsitzes erleichtern. Dafür soll der sedex-Service des Bundesamts für Statistik (BfS) zum Einsatz kommen. Der Bund hat das Grundlagengesetz dafür in die Vernehmlassung geschickt.

Der Bund soll ein nationales System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen bereitstellen dürfen, einen so genannten „Nationalen Adressdienst“ (NAD). Zu diesem Zweck hat der Bund ein neues Gesetz entworfen und in die Vernehmlassung geschickt. Ziel ist es, dass der Bund selber sowie die Kantone, Gemeinden und berechtigte Dritte „im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben“ auf die gemeldete Wohnadresse der Einwohnerinnen und Einwohner der ganzen Schweiz zugreifen können. So sollen sich gesetzliche Aufgaben effizienter ausführen lassen.

 

Warum das Gesetz?

Die Datenhoheit über die Wohnadressen liegt bei den Gemeinden. Sie verfügen über die aktuellsten Adressdaten der in ihrer Gemeinde angemeldeten Personen. Die Daten der Gemeinden werden teilweise in kantonalen Plattformen zusammengeführt. Sobald jedoch Adressdaten von Personen in anderen Kantonen benötigt werden, wird es auch für Gemeinden und Kantone schwierig, ihre Geschäfte effizient abzuwickeln.

Ähnliche Schwierigkeiten haben Bundesbehörden sowie Dritte, die mit öffentlichen Aufgaben betraut sind. Dritte sind zum Beispiel Krankenversicherer, AHV-Ausgleichskassen Unfallversicherer oder Pensionskassen. Heute stehen diesen nur privatwirtschaftlich gepflegte Adressverzeichnisse wie zum Beispiel local.ch zur Verfügung. Diese sind jedoch oft nicht vollständig oder stimmen nicht mit den Meldeverhältnissen überein. Als Ausweg sind manuelle Adressauskunftsanfragen bei potenziellen Meldegemeinden möglich. Sie sind jedoch aufwändig und führen oft nicht zum Ziel. Dies kann zum Beispiel zu Zahlungsausständen und Abschreibungen führen.

Solche Einnahmeausfälle zu verhindern ist eines der Ziele des NAD. Weiter sollen mit dem NAD Verwaltungen und Dritte ihre Prozesse beschleunigen können . Der Nutzen des NAD wird auf rund 6,4 Millionen Franken geschätzt. Damit wären die geschätzten Kosten von rund 1,6 Millionen Franken gut investiertes Geld.

 

Recycling der BfS-Daten

Für den NAD sollen keine neuen Strukturen geschaffen werden. Vielmehr soll er Daten des Bundesamts für Statistik (BfS) aus der registerbasierten Volkszählung nutzen. Für die Abfragen soll der bestehende Dienst sedex beigezogen werden, der bereits für die Meldungen der Gemeinden an das BfS dient. Für die NAD-Adressabfragen werde eine neue sedex-Domäne benötigt, schreibt der Bund im erläuternden Bericht.

 

Wer profitiert?

Die Gemeinden sollen durch den NAD entlastet werden, indem sie weniger Adressauskünfte erteilen müssen. Zudem werden sie den Dienst auch selber nutzen können. An den Kosten sollen die Gemeinden nicht beteiligt werden.

Für Dritte werden die Adressabfragen kostenpflichtig sein. Zudem benötigen sie für Adressauskünfte eine Berechtigung. Das Gebührenmldell soll auf Verordnungsstufe geregelt und bei Bedarf aufgrund der Erfahrungen korrigiert werden können. Erste Modellrechnungen ergaben einen Preis von 0,1 Fragen pro Adresse, zusätzlich zu einer Grundgebühr.

Als berechtigte Behörden, Organisationen und Personen sollen nur solche in Frage kommen, die berechtigt sind die AHV-Nummer systematisch zu verwenden. Das sind Einheiten der Bundes-, Kantons- und Gemeindeverwaltung oder von diesen Beauftragte, Bildungsinstitutionen und private Versicherungsunternehmen, welche die AHV-Nummer zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe brauchen. Als Suchkriterium soll die AHV-Nummer dienen.

 

Einsatzbereiche

Die folgenden Anwendungsfälle sind denkbar:

  • Adresse beziehen
  • Aktuellen oder früheren Wohnsitz herausfinden, um die Verwaltungszuständigkeiten zu klären oder um wohnsitzgebundene Bewilligungen zu prüfen
  • Adressdaten abgleichen
  • Betroffene für regionsgebundene Vorsorgeinformationen ermitteln (z.B. Naturgefahren)

 

Datenschutz und Auskunftsberechtigung

Die folgenden Daten sollen im NAD geführt werden:

  • AHV-Nummer
  • Name, Vornamen
  • Wohnadresse und Zustelladresse
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Niederlassungs-/Aufenthaltsstatus
  • Niederlassungs-, Aufenthaltsgemeinde
  • Zu-, Wegzugs-, Umzugstermin

Die Daten werden jedoch teilweise nur zu Abfragezwecken geführt und nicht ausgegeben. Nicht ausgegeben werden die AHV-Nummer, Geburtsdatum, Geschlecht und Niederlassungs-/Aufenthaltsstatus.

Um den Datenschutz sicherzustellen, wird unter anderem den Betroffenen ein Auskunftsrecht eingeräumt. Sie sollen nachfragen können, welche Daten im NAD über sie geführt werden und wer die Daten zu welchen Zeitpunkt abgefragt hat.

Es soll auch möglich sein, das Abfrageverhalten der Nutzer zu analysieren, um Abweichungen von typischen Nutzungsmustern zu erkennen.

 

Mehr Informationen:

Bundesrat: Bundesrat will einen nationalen Adressdienst aufbauen, Medienmitteilung vom 14. August 2019

Bundesamt für Statistik: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG), Erläuternder Bericht, 14. August 2019

 

Auf Social Media teilen