Elektronischer Identitätsnachweis: Datenschützer begleitet SwissSign konstruktiv kritisch

19. Juni 2019
Der Datenschützer will bei der Anerkennung allfälliger privater Identity-Provider mitreden. Die SwissSign AG begleitet er auf dem Weg zum privaten eID-Provider mit konstruktiv-krtkritischer Nationalrat hat diese Forderung in das neue E-ID-Gesetz aufgenommen.

Die Politik streitet sich in der Schweiz zurzeit um die Frage, ob private Unternehmen elektronische Identitäten ausstellen dürfen sollen. In diese Debatte mischt sich der Eidgenössische Datenschützer (EDÖB) nicht ein, wie seinem Tätigkeitsbericht 2018/2019 zu entnehmen ist. Dagegen fordert er, dass bei der Umsetzung ein höchstmögliches Datenschutzniveau gewährleistet wird.

 

Mitsprache verlangt

Konkret hat sich der Datenschützer, wie er schreibt, sowohl im Gesetzgebungsprojekt als auch bei der Umsetzung durch die SwissSign AG eingebracht. Im Gesetzgebungsprozess hat er erreicht, dass vor der Anerkennung eines Identitäts-Providers (IdP) der Datenschützer anzuhören ist. Zudem sei der Zwecksartikel dahingehend angepasst worden, dass durch das E-ID-Gesetz weder im analogen noch im elektronischen Geschäftsverkehr neue Identifizierungspflichten geschaffen werden dürfen.

 

Betriebsdatenschützer empfohlen

Mit den Projektverantwortlichen der SwissSign AG, welche als Identitäts-Provider die künftige E-ID einführen möchten, steht der EDÖB nach eigenen Angaben „in regelmässigem Austausch“. Er beurteilt die Aufwertung der SwissID zur „Elektronischen Identität auf privater Basis“ als „digitales Grossprojekt“ und begleitet dieses konstruktiv-kritisch.

Er habe darauf hingewiesen, dass noch mehr Anstrengungen in den Datenschutz bei der Datenbearbeitung durch SwissSign gesteckt werden müssten. Zudem habe er erreicht, dass intern bei SwissSign eine betrieblich datenschutzbeauftragte Person bestimmt worden sei.

 

Weitere Informationen:

Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: 26. Tätigkeitsbericht 2018/2019: Die Schweiz muss Datenschutzniveau halten, Medienmitteilung vom 18. Juni 2019

Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: 26. Tätigkeitsbericht 2018/2019

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