24. Dezember 2018
Die Bevölkerung und Wirtschaft soll den Behörden Informationen nur einmal bekanntgegeben müssen. Danach sollen die Behörden diese Informationen wiederverwenden und untereinander weitergeben. Dieses so genannte „Once-only“-Prinzip gilt als wichtige Grundlage für das eGovernment. Der Bund will nun am Beispiel der Unternehmensdaten prüfen, wie er die Umsetzung dieses Prinzips vorantreiben kann.

Die eGovernment-Benchmark-Studie der EU hat unter anderem gezeigt, dass in der Schweiz das „Once-only“-Prinzip kaum zum Einsatz kommt. Dieses Prinzip sieht vor, dass Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen der Verwaltung Daten nur einmal bekannt geben müssen. Danach sollten die vorhandenen Daten durch Weitergabe zwischen den Behörden wiederverwendet werden können.

Der Bundesrat will das Defizit nun beheben:

 

Gemeinsame Stammdatenverwaltung

Stammdaten, die von mehreren Bundesstellen benötigt werden, sollen künftig gemeinsam bewirtschaftet werden. Zudem sollen diese Daten auch Behörden anderer Ebenen und weiteren berechtigten Kreisen zur Nutzung angeboten werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat eine „Strategie für den Ausbau einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes“ beschlossen. Diese Strategie soll auch eine „Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Kantonen“ schaffen.

 

Erste Phase: Fokus auf Unternehmen

Der Fokus soll in einer ersten Phase auf Unternehmens-Stammdaten gelegt werden. Die Unternehmen seien wichtige Geschäftspartner der Verwaltung. Die Mehrzahl der Dienstleistungen der Bundesverwaltung beziehe sich auf Unternehmen. Hier bestehe deshalb ein grosses „Effizienzsteigerungspotentzial“ in verschiedenen Verwaltungseinheiten hat.

Einige Elemente wie die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) und das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) sind bereits in Betrieb, welche beim Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung zu Unternehmensstammdaten genutzt werden können.

Als Stammdaten zu Unternehmen gälten unter anderem die Unternehmens-Identifikationsnummer, der Firmenname, die Rechtsform, die Adresse, Informationen zur Zahlungsabwicklung und Ähnliches. Diese Informationen würden heute unter anderem bereits im Betriebs- und Unternehmensregister BUR gefühhrt. Im Rahmen der Strategie will der Bund systematisch erheben, in welchen Geschäftsprozessen Unternehmensstammdaten bewirtschaftet und genutzt werden. Zudem soll ermittelt werden, welche dieser Prozesse sich für eine gemeinsame Stammdatenverwaltung eignen.

 

Synergien nutzen

Der Bundesrat betont, dass die Verwaltung mit bestehenden Projekten mehr als ausgelastet sei. Die Strategie soll deshalb keine Zusatzaufwände generieren, sondern bestehende Vorhaben nutzen, die bereits in eine ähnliche Richtung zielen. Bestehende Organe und Fachgruppen sollen einbezogen werden. Es soll ein gemeinsames Verständnis zum Inhalt und zur Struktur der gemeinsamen Stammdaten entstehen. Wo vorhanden sollen internationale Standards genutzt werden. Die Daten sollen vollständig, korrekt, aktuell und konsistent vorliegen, damit sie ohne weitere Bearbeitung genutzt werden können.

Als bestehende Vorhaben, die einen Beitrag zur Strategie leisten könnten, werden SUPERB23, DaziT (Transformationsprogramm zur Digitalisierung der Zollverwaltung), neues Statistiksystem Schweiz, Nationaler Adressdienst NAD, neue Geoinformationsstrategie, Lageverbund Schweiz, Interoperabilität in der Verteidung und die Open-Data-Initiative genannt. SUPERB23 soll eine gemeinsame Stammdatenlösung fürv die Support-Prozesse Finanzen, Logistik, Personal und Immobilien einführen. Es soll geprüft werden, wieweit sich die in diesem Rahmen bereitgestellte Lösung für eine gemeinsame bundesweite Stammdatenverwaltung im Bereich „Unternehmen“ eignet. Insgesamt soll gezeigt werden, welche Ergebnisse der genannten Vorhaben für die Strategie zur gemeinsamen Stammdatenverwaltung genutzt werden könnten. Die Vorhaben sollen zudem aufeinander abgestimmt werden.

 

Organisatorische, rechtliche und technische Massnahmen

Die Strategie umfasst Massnahmen in den Handlungsfeldern Organisation, Recht und IKT. Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB soll ein Steuerungsgremium schaffen. Dieses soll als interdepartementale Plattform organisatorische Fragen klären. Es soll bestehende Datenbestände und Datenflüsse aufzeichnen und eine Roadmap für die künftige gemeinsame Nutzung erarbeiten. Weiter sei zu ermitteln, welche zusätzlichen Rechtsgrundlagen für eine gemeinsame Stammdatenverwaltung erforderlich sind. Im Bereich IKT sollen die Datenarchitektur sowie die zu verwendenden Systeme und Plattformen festgelegt werden.

 

 

Weitere Informationen:

Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB: Strategie für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes, Medienmitteilung vom 19. Dezember 2018

Bundesrat:  Strategie für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes, Dezember 2018

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