3. Mai 2016
Das elektronische Personenstandsregister Infostar soll sich zum zentralen Personen-Informationssystem weiterentwickeln. Der Nationalrat sieht in diesem Vorschlag des Bundesrats einen wichtigen Schritt in Richtung E-Government.
Der Bund betreibt heute für die Kantone die Informatik-Plattform Infostar (Informatisiertes Standesregister) als zentrale elektronische Datenbank des Zivilstandswesens. Diese Plattform diente bisher ausschliesslich zur „Beurkundung des Personenstands“. Der Betrieb des Registers wird von den Kantonen finanziert.

Vom Zivilstandsregister zum Personen-Informationssystem


In seiner „Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches“ beantragte der Bundesrat den beiden Räten im April 2014 eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Ziel ist es, Infostar zu einem zentralen Personen-Informationssystem weiterentwickeln. Die Plattform soll so noch vermehrt elektronische Prozesse ermöglichen, zum Beispiel elektronische Meldeprozesse zwischen Zivilstandsbehörden und Einwohnerdiensten sowie dem AHV-Register und dem Auslandschweizerregister.

Die Botschaft sieht vor, dass neu der Bund allein für den Betrieb und die Entwicklung der Datenbank zuständig sein soll. Dieser Vorschlag wird von den Kantonen unterstützt, sofern die Mitbestimmungsrechte der Kantone gewahrt bleiben.

Zukunft offen


Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft für die Zukunft ein modular aufgebautes Informationssystem vor, das Fachrichtungen wie Zivilstandswesen, Einwohnerdienste, Sozialversicherungswesen und Passbüros abdeckt. Infostar könnte sich dabei infolge seiner Stellung als „Master-Register in der Registerharmonisierung“ zum Dreh- und Angelpunkt für Daten natürlicher Personen entwickeln, vermutet der Bundesrat. Dabei könnten alle Register profitieren, wenn sie die Personendaten künftig aus Infostar beziehen.

Der Bundesrat lässt es in seiner Botschaft offen, ob künftig noch weitere Gesetzesanpassungen erforderlich sein werden. „Die Zukunft der Registerlandschaft ist noch wenig erforscht“, schreibt er. Er hat deshalb bewusst den Begriff „Zentrales Personen-Informationssystem“ eingeführt. Dieser Begriff soll es erlauben, die Behörden- und Registerzusammenarbeit künftig weiterzuentwickeln.

„Schritt in Richtung E-Government-Verbund“


Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 24. April 2016 die vom Bundesrat vorgeschlagene Modernisierung und Zentralisierung des elektronischen Zivilstandsregisters einstimmig gutgeheissen. Die Massnahmen erlaubten es, die elektronische Zusammenarbeit zwischen den Behörden auszubauen. Weiter sieht der Nationalrat in der Weiterentwicklung von Infostar zum zentralen Personen-Identifikationsystem „einen wichtigen Schritt in Richtung E-Government-Verbund zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden“.

Nicht einverstanden war der Nationalrat hingegen mit dem Vorschlag, künftig auch im Grundbuch die AHV-Versichertennummer zu führen. Der Bundesrat wollte durch die Einführung der AHV-Nummer die Personenidentifikation im Grundbuch verbessern. Dieser Vorschlag war allerdings bereits vom Datenschützer kritisiert worden. Der Einsatz der AHV-Nummer als universeller Personenidentifikator schaffe erhebliche Risiken für den Personenschutz.


Weitere Informationen:
Geschäft des Bundesrats: ZGB. Beurkundung des Personenstands und Grundbuch, Botschaft des Bundesrats vom 16. April 2014 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch)
SDA: Nationalrat für Modernisierung des Zivilstandsregisters, SDA-Meldung vom 26. April 2016
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