28. August 2015
E-Government Schweiz hat die neue Strategie und Rahmenvereinbarung ab 2016 sowie einen ersten Entwurf des Schwerpunktplans 2016 bis 2019 veröffentlicht.
Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat am 26. August 2015 die neuen Grundlagen für E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 freigegeben:

Strategie und Rahmenvereinbarung unterschriftsbereit


E-Government Schweiz hat die „E-Government-Strategie Schweiz ab 2016“ und die Rahmenvereinbarung 2016 bis 2019 über die E-Government-Zusammenarbeit fertiggestellt. Die Dokumente müssen vom Bundesrat und der Konferenz der Kantonsregierungen sowie vom Schweizerischen Städte- und vom Schweizerischen Gemeindeverband noch unterschrieben werden. Die neue Rahmenvereinbarung will die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden auf politischer und fachlicher Ebene verstärken. Zu diesem Zweck wird ein Planungsausschuss eingeführt, der den bestehenden Steuerungsausschuss ergänzen und entlasten soll.

Entwurf des Schwerpunktplans


Zusammen mit den überarbeiteten Grundlagen hat E-Government Schweiz auch einen ersten Entwurf des Schwerpunktplans 2016 bis 2019 veröffentlicht. Der Schwerpunktplan soll neu nur noch wenige national und strategisch wichtige Projekte und dauerhafte Aufgaben umfassen. Er ersetzt den bisherigen Katalog priorisierter Vorhaben und den bisherigen E-Government-Aktionsplan. Er enthält Projekte, die für alle Staatsebenen wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise elektronische Umzugsmeldungen für die Bevölkerung und die elektronische Abrechnung der Mehrwertsteuer. Im Fokus steht zudem der Aufbau von E Government-Basisinfrastrukturen wie beispielsweise der elektronischen Identität (eID). Der definitive Schwerpunktplan wird bis Anfang 2016 vom Steuerungsausschuss verabschiedet.


Weitere Informationen:
E-Government Schweiz: E-Government Schweiz ab 2016, Informationen und Dokumente
Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB: Ratifizierungsprozess zur E-Government-Strategie Schweiz und zur öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung gestartet, Medienmitteilung vom 27. August 2015