1. Juli 2019
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich eröffnet. Bei elektronischen Steuerverfahren soll künftig eine elektronische Bestätigung die Unterschrift ersetzen.

Die Steuerverwaltung möchte die Digitalisierung vorantreiben.

 

Störende Medienbrüchen

Schon heute erlauben die meisten Kantone eine elektronische Einreichung der Steuererklärung. In rund der Hälfte der Kantone muss aber eine persönliche Unterschrift per Post nachgereicht werden. Solche Medienbräuche sollen jetzt nicht mehr nötig sein, findet der Bundesrat. Er kommt damit auch der Motion des Ständerats Martin Schmid vom Mai 2017 entgegen, die eine Aufhebung der Unterschriftspflicht im Steuerbereich verlangt.  

 

Aktuelle Gesetzgebung

Diverse Steuergesetze wie zum Beispiel das Verrechnungssteuergesetz und das Mehrwertsteuergesetz verweisen bezüglich Verfahrenswegen auf das Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren. Dieses ermöglicht zwar die elektronische Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mittels SuisseID) sowie die elektronische Eröffnung mit Zustimmung der betroffenen Person. Ein gänzlicher Verzicht auf eine Unterschrift wird aber nicht erlaubt.

Ein weiteres Hindernis ist das Gesetz über die direkte Bundessteuer, welches vorschreibt, dass die Steuererklärung für die direkte Bundessteuer – welche im Auftrag des Bundes durch die Kantone veranlagt und bezogen wird- unterschrieben werden muss. Die gleiche Vorschrift gilt für die Beantragung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

 

Neue Vernehmlassungsvorlage

Der Bundesrat will es den Kantonen jetzt erlauben, die elektronischen Prozesse zu vereinfachen. Medienbrüche sollen nicht mehr nötig sein. Um diese Prozesserleichterungen zu ermöglichen, müssen verschiedenste Steuergesetze angepasst werden. Der Bundesrat hat diese Anpassungen in seinem Vernehmlassungsvorschlag zusammengefasst.

Die neuen Formulierungen erlauben es den Kantonen, in elektronischen Verfahren anstelle einer Unterschrift eine elektronische Bestätigung verlangen können. Zusätzlich sollen sie in diesen Fällen die Identifizierung und die Datenintegrität nach kantonalem Recht sicherstellen. Anstelle der elektronischen Unterzeichnung soll eine elektronische Bestätigung der Angaben durch die steuerpflichtige Person erfolgen.

Weiter soll es den kantonalen Behörden erlaubt werden, Eingaben auch dann statt mit Unterschrift mit elektronischer Bestätigung zu übermitteln, wenn das Gesetz über die direkte Bundessteuer eigentlich eine unterzeichnete Eingabe verlangen würde. Zudem soll eine elektronische Übermittlung von den Steuerbehörden an die Steuerpflichtigen unter gewissen Bedingungen zwingend verlangt werden können.

 

 

Weitere Informationen:

Eidg. Steuerverwaltung: Bundesrat will elektronische Steuererklärung ohne Unterschrift ermöglichen, Medienmitteilung vom 21. Juni 2019

Eidg. Finanzdepartement, eidg. Steuerverwaltung: Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, Erläuternder Bericht vom 21. Juni 2019

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