19. Juni 2019
Die veraltete Gesetzgebung im Datenschutzbereich sei für schweizerische Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil, schreibt der Eidgenössische Datenschützer in seinem Tätigkeitsbericht.

Im September 2017 hatte der Bundesrat den Räten die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) aus dem Jahr 1992 zur Beratung vorgelegt. In der EU wurde der Datenschutz inzwischen durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestärkt. Der Eidgenössische Datenschützer (EDÖB) sieht die Schweiz deswegen im Nachteil. Dies erläutert er in seinem Tätigkeitsbericht 2018/2019:

 

Zeitplan unbekannt

Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hatte mit der Beratung des totalrevidierten Gesetzes angefangen. Er entschied jedoch dann, die Vorlage in zwei Teile zu unterteilen. Nur die Änderungen für die Übernahme des Schengen-Besitzstands wurden schliesslich in Form eines Sondergesetzes verabschiedet.

Das Schengen-Datenschutzgesetz bezieht sich nur auf die Datenbearbeitung durch Strafverfolgungsbehörden. Es soll dereinst durch das totalrevidierte DSG (zweiter Teil der Vorlage) wieder aufgehoben werden. Doch wann dieses Gesetz beraten und schliesslich in Kraft gesetzt werden wird, ist seither ungeklärt. Der Datenschutzbeauftragte bedauert dies umso mehr, als in den EU-Ländern inzwischen aufgrund der DSGVO die Datenschutzbehörden personell verstärkt und mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet wurden. Der Schweizer Datenschützer dagegen hat gegenüber der Wirtschaft und dem Gros der Bundesbehörden weiterhin nur Empfehlungsbefugnisse. Auch seine Mittel wurden nicht genügend ausgebaut. Die europäische Kommission habe deshalb die Kontrolldichte und Mittelausstattung des Schweizer Datenschützers bereits als ungenügend beurteilt.

 

Evaluation im Gang

Zurzeit wird das Schweizer Datenschutzniveau gemäss dem Tätigkeitsbericht des EDÖB durch die Europäische Kommission „gestützt auf die in der DSGVO aufgelisteten Kriterien“ evaluiert. Der Angemessenheitsentscheid soll im Mai 2020 in Berichtsform veröffentlicht werden.

Es wäre für die Schweiz von Vorteil, nicht mehr auf der Grundlage des Gesetzes aus dem Jahr 1992 beurteilt zu werden, betont der Datenschützer. Auch wäre es vorteilhaft, wenn die Schweiz das modernisierte Übereinkommen zum Schutz der Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten des Europarats unterzeichnen würde.

 

Ausbau erwünscht

Schliesslich hält der EDÖB auch fest, dass die grenzüberschreitend tätigen Schweizer Unternehmen eine verstärkte Investition in den Datenschutz befürworten würde. Sie möchten laut dem EDÖB auch ihrer schweizerischen Kundschaft einen Schutz bieten, der dem erneuerten europäischen Standard entspricht.

 

Weitere Informationen:

Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: 26. Tätigkeitsbericht 2018/2019: Die Schweiz muss Datenschutzniveau halten, Medienmitteilung vom 18. Juni 2019

Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: 26. Tätigkeitsbericht 2018/2019

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