11. Dezember 2017
Die EU-Mitgliedstaaten sollen die wichtigsten Verwaltungsdienstleistungen über ein zentrales europäisches eGovernment-Portal anbieten, findet die EU-Kommission. Der EU-Rat unterstützt den Vorschlag.
Die EU-Kommission hat dem Parlament einen Vorschlag zur Einrichtung eines europäischen eGovernment-Portals vorgelegt:

Online-Dienste für EU-Bürger


Wer als Privatperson oder Unternehmen von den Vorteilen des europäischen Binnenmarkts profitieren möchte, muss die wichtigsten Verwaltungsdienstleistungen in anderen EU-Ländern rasch und einfach abwickeln können. Oft fehle es aber an transparenten Informationen. Eine Online-Abwicklung der Dienstleistungen ist oft nur für Einwohner des jeweiligen Mitgliedlands möglich. Zudem seien die nationalen Online-Dienste oft nur schlecht auffindbar.

Das möchte die EU-Kommission ändern: Sie schlägt vor, ein eGovernment-Portal einzurichten, in welchem alle EU-Bürger sich über die wichtigsten Verwaltungsgeschäfte in anderen Ländern informieren können. Dabei soll klar werden, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen im jeweiligen EU-Land gelten. Zugleich sollen die Dienstleistungen vollständig elektronisch abgewickelt werden können.

Geburtsurkunde, Fahrzeugzulassung und Unternehmensgründung


Die Europäische Kommission hat dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Rahmenbedingungen für ein solches europaweites eGovernment-Portal festlegt. Unter anderem werden die Qualitäts- und Datenschutzanforderungen und die Zuständigkeiten geregelt. Auch die Entwicklungs- und Unterhaltskosten einer solchen Lösung werden thematisiert.

Als Anhang 2 enthält dieser Entwurf auch eine Liste der Dienstleistungen, die nach Auffassung der Kommission über ein solches Portal abgewickelt werden können sollten: So soll zum Beispiel eine Geburtsurkunde bestellt und ein Stipendium oder eine Anerkennung eines Berufsabschlusses beantragt werden können. Auch eine Fahrzeugzulassung oder ein neuer Pass oder Personalausweis soll online erhältlich sein. Die Registrierung eines Unternehmens, die Anmeldung als Arbeitgeber bei Sozialversicherungen und die Anmeldung von Arbeitnehmern bei Sozialversicherungen sollen ebenfalls möglich sein, ebenso die Abmeldung von Arbeitnehmenden bei Sozialversicherungen und die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Position des Parlaments noch offen


Der EU-Rat hat den Vorschlag der Kommission weitgehend gutgeheissen. Nun müsste sich auch das Parlament dazu äussern. Diese Debatte ist gemäss „heise online“ und „Behördenspiegel“ für Anfang 2018 vorgesehen.


Weitere Informationen:
European Commission: Single Digital Gateway, Proposal for a regulation (mehrsprachige Dokumentation)
Stefan Krempl: <https://www.heise.de/amp/meldung/E-Government-EU-Laender-einigen-sich-auf-grenzueberschreitendes-Verwaltungsportal-3908362.html>E-Government: EU-Länder einigen sich auf grenzüberschreitendes Verwaltungsportal</link>, heise online, 4. Dezember 2017
Behördenspiegel: <http://www.daten.behoerdenspiegel.eu/nl/nl865.pdf>Grenzüberschreitendes E-Government</link>, 6. Dezember 2017
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