Neue VID erweitert Sperr-Möglichkeiten für .ch- und .swiss-Domains

Blockierung bei Missbrauchsverdacht
Unter anderem gibt die VID den Registerbetreiberinnen der Top-Level-Domänen .ch und .swiss. nun noch ausdrücklicher die Kompetenz, einen Domain-Namen für fünf Tage zu blockieren, wenn „der begründete Verdacht“ besteht, dass dieser benutzt wird, um direkt mit unrechtmässigen Methoden an sensible Daten zu gelangen (Phishing) oder schädliche Software (Malware) zu verbreiten oder zu nutzen.
Die Sperrung kann unter bestimmten Bedingungen um 30 Tage verlängert werden. Weitere Verlängerungen sind nur auf Anordnung des Bundesamts für Polizei (fedpol) möglich.
Blockierung der Opfer-Domains
Doch oft nutzen Cyberkriminelle für ihre Machenschaften die Domains Dritter, die davon gar nichts merken. Auch solche Dritt-Domains können die Registerbetreiberinnen nun für fünf Tage sperren und die Sperrung um maximal 30 Tage verlängern.
Die Registerbetreiberin muss die Halter/-innen blockierter Domain-Namen normalerweise informieren. Falls eine solche sofortige Information jedoch „überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen“ zuwiderläuft, kann sie auch später erfolgen.
Umleitung zur Analysezwecken
Neu erlaubt die VID auch eine „Umleitung des Datenverkehrs zu Analysezwecken“: Die Behörden können verlangen, dass der zu einer blockierten, potenziell gefährlichen Internetadresse führende Datenverkehr zu ihnen umgeleitet wird.
Einerseits sollen so infizierte Server ausfindig gemacht werden können. Andererseits sollen so die Techniken krimineller Handlungen analysiert und Massnahmen zur Bekämpfung entwickelt werden können.
Ab 1. November in Kraft
Der Bundesrat hat am 15. September 2017 die revidierte VID verabschiedet. Am 1. November 2017 tritt sie in Kraft. Die meisten Änderungen beziehen sich auf die Handlungsmöglichkeiten bei Missbrauchsverdacht.
Weitere Informationen:
BAKOM: Wirksamere Massnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität auf .ch- und .swiss-Websites, Medienmitteilung vom 15. September 2017
Änderung der Verordnung über Internet-Domains, 15. September 2017