E-Government Schweiz: Konsultation eröffnet

Die strategischen Ziele im Strategiepapier seien geschärft worden. Und sie seien „über operationalisierte Ziele auf der Umsetzungsebene messbar“. Anstelle des bisherigen Katalogs mit 59 priorisierten Vorhaben und dem bisherigen Aktionsplan soll es neu einen Schwerpunktplan geben. Dieser soll sich auf wenige Projekte und dauerhafte gemeinsame Aufgaben konzentrieren. Die Rahmenvereinbarung beschreibt die Zuständigkeiten und Kompetenzen für die Steuerung und Umsetzung der künftigen E-Government-Strategie. Insbesondere beschreibt er auch die Aufgaben und Kompetenzen bei der Erarbeitung des neuen Schwerpunktplans.
Der Bund, die Konferenz der Kantonsregierung und der Städteverband sowie der Gemeindeverband haben nun Gelegenheit, zu den Grundlagenpapieren Stellung zu nehmen. Der definitive Kriterienkatalog für die Aufnahme von Projekten in den Schwerpunktplan wird zurzeit noch erarbeitet, ebenso der neue Schwerpunktplan selber.
Weitere Informationen:
- Geschäftsstelle E-Government Schweiz: E-Government soll in der Schweiz vorangetrieben werden: Konsultation eröffnet, Medienmitteilung vom 26. Februar 2015
- E-Government Schweiz: E-Government Schweiz ab 2016, Dokumentversionen für die Konsultation, 26. Februar 2015