.swiss: Registrierungen für Gemeinden, Städte und Kantone ab sofort möglich
In der ersten Phase sind neben öffentlich-rechtlichen Körperschaften nur registrierte Marken, AOCs und registrierte Firmennamen zur Registrierung zugelassen. Ab dem 9. November wird das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) alle eingegangenen Anträge aus der ersten Registrierungsphase gesammelt während 20 Tagen publizieren.
Weitere Informationen:
Bundesamt für Kommunikation: Die wichtigsten Informationen zu .swiss auf einen Blick, Informationen auf dem öffentlichen Informationsportal dotswiss.ch
Bundesamt für Kommunikation: Öffentliches Informationsportal dotswiss.ch
Systematische Rechtssammlung: Verordnung über Internet-Domains