3. Januar 2019
Die Schweiz versucht, mit der europäischen Strategie für einen digitalen Binnenmarkt Schritt zu halten. Doch in einigen Bereichen bleibt sie aussen vor, zeigt ein Bericht des Bundesrats.

Die EU verfolgt seit 2015 eine Strategie für einen digitalen Binnenmarkt (Digital Single Market DSM). „Welche Strategien fasst der Bundesrat ins Auge, um den gleichberechtigten Zugang von Schweizer Unternehmen zum digitalen Binnenmarkt der EU sicherzustellen?“, fragte deshalb Ständerat Beat Vonlanthen in seinem Postulat vom März 2016. Am 7. Dezember 2018 publizierte der Bundesrat in Antwort darauf den Bericht „Auswirkungen der EU-Strategie für einen digitalen Binnenmarkt auf die Schweiz“.

 

Versuche und Risiken

Der Bericht zeigt auf, welche Massnahmen die EU im Rahmen ihrer Strategie ergriffen hat. Er gliedert sich in die drei Säulen „Europaweiter Zugang zu digitalen Gütern und Dienstleistungen“, „Rahmenbedingungen für die Entwicklung digitaler Netze und Dienste“ sowie „Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft“. Jede dieser Säulen umfasst eine Vielzahl von insgesamt sehr heterogenen Massnahmen. In einigen Bereichen kann sich die Schweiz als Playerin oder Beobachterin beteiligen oder ihrerseits ähnliche Massnahmen ergreifen.

Doch die Schweiz ist nicht Teil des EU-Binnenmarkts, wie der Bericht festhält. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass durch den Abbau von rechtlichen Hürden innerhalb der EU „der Marktzugang für Schweizer Unternehmen erschwert oder nicht im gleichen Ausmass erleichtert wird“, so die Autor(inn)en. Dieses Risiko nehme „mit jedem Integrationsschritt der EU zu“. Dieser Gefahr versucht die Schweiz unter anderem durch die Aktivitäten der „Koordinationsgruppe DSM-CH“ entgegenzuwirken.

 

„Anspruchsvolle Wirkungsfelder“

Zu den Regulierungen, welche die EU seit dem Postulat bereits erlassen hat, gehören die Abschaffung der Mobile-Roaminggebühren im EU-Ausland, die Bereitstellung des 700-MHz-Funkfrequenzbands für die 5G-Mobilfunknetze und die Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking. Andere Massnahmen befinden sich noch in Verhandlung.

Wo sich die Schweiz nicht aktiv beteiligen kann, versucht sie unter anderem in aktuell laufenden Gesetzesrevisionen den Handlungsbedarf zu adressieren. Es gibt auch Bereiche, wo die Schweiz heute weiter fortgeschritten ist als die EU. Doch ein Gesamtfazit ist schwierig, denn die Strategie umfasse ein heterogenes „Bündel anspruchsvoller Wirkungsfelder“. Jedes dieser Felder bedürfe einer separaten Beobachtung und Bearbeitung. Teilweise lassen sich die Ergebnisse heute noch nicht abschätzen.

 

Aufmerksame Beobachtung

Die meisten regulatorischen DSM-Massnahmen dürften ab 2020 Wirkung entfalten, vermuten die Autor(inn)en. Die Koordinationsgruppe DSM-CH werde zusammen mit den zuständigen Bundesstellen die Entwicklung weiterhin aufmerksam beobachten, verspricht der Bericht. Ziel sei es, die Chancen für die Schweizer Akteure nutzen zu können und gegebenenfalls nötige Massnahmen einzuleiten.

Es bleibt aber unübersehbar, dass nicht alles machbar ist, was wünschenswert wäre. Ein Beispiel ist der geplante Ausbau der EU-Agentur für Netz- und Informationssicherheit ENISA zu einer EU-Cybersicherheitsagentur. Es bestehe das Risiko, dass der fachliche Austausch künftig vermehrt über diese Agentur laufen werde „und die Schweiz dann nicht mehr vollen Zugang zu allen geteilten Informationen erhält“, warnen die Autor(inn)en.

 

Weitere Informationen:

Bundesrat: Auswirkungen des digitalen EU-Binnenmarkts auf die Schweiz, Medienmitteilung und Bericht vom 7. Dezember 2018

Beat Vonlanthen: Postulat 16.3080  „Auswirkungen des digitalen EU-Binnenmarkts auf die Schweiz“

 

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