18. April 2016
Das EU-Parlament hat die neue Datenschutzverordnung verabschiedet. Diese stärkt die Rechte der Individuen und soll die Regeln für Unternehmen europaweit klären und vereinheitlichen.
Seit 2012 arbeitet die EU an einer neuen Datenschutz-Verordnung. Nun hat das Parlament der neuen Verordnung zugestimmt. Die neue Verordnung löst die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ab:

Persönliche Datenhoheit


Die bisherige EU-Datenschutzrichtlinie stammte aus dem Jahr 1995 und wurde den Anforderungen einer digitalisierten Welt nicht mehr gerecht. Aus diesem Grund arbeitete die EU seit 2012 an einer neuen Verordnung. Ziel war es, die Rechte der Konsumenten zu stärken und für die Unternehmen klare Voraussetzungen zu schaffen. Die wichtigsten Änderungen sind gemäss dem Berichterstatter Jan Philipp Albrecht:
  • Um die Daten einer Person zu verarbeiten, ist neu eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Die Bürger können also selbst entscheiden, welche persönlichen Daten sie freigeben wollen.
  • Wenn der Zweck der Datenverarbeitung erfüllt wurde, hat der Betroffene das Recht auf Vergessenwerden.
  • Bei Verletzungen des Datenschutzes haben die Betroffenen das Recht, darüber informiert zu werden.
  • Bürger haben das Recht, beim Wechsel eines Dienstleisters ihre Daten mitzunehmen (Recht auf „Datenübertragbarkeit“).
  • Datenschutzbestimmungen müssen in klarer und verständlicher Sprache erläutert werden.
  • Unternehmen müssen bei Verstössen gegen das Gesetz mit einer Strafe von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen.

Einheitliche Regeln


Die neue Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, um die neue Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Für die Unternehmen sollen künftig in der ganzen EU einheitliche Regeln gelten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für den Wettbewerb im digitalen Zeitalter.

Es sei wichtig, dass die Wirtschaft und die Datenschutzaufsicht ein gemeinsames und europaweit einheitliches Verständnis der neuen Regeln entwickelten, zitiert ZDNet die Geschäftsleiterin des Digitalverbands Bitkom. Viele Verordnungen seien nämlich so allgemein formuliert, dass die praktische Umsetzung noch nicht klar sei. Für die Unternehmen bringe die neue Verordnung jedenfalls neue Dokumentations-, Melde- und Genehmigungspflichten. Unter anderem müssten sie den Datenschutz bereits bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienste beachten und immer datenschutzfreundliche Voreinstellungen vornehmen.


Weitere Informationen:
Europäisches Parlament: Parlament verabschiedet EU-Datenschutzreform – EU fit fürs digitale Zeitalter, Pressemitteilung vom 14. April 2016
ZDNet: Europäisches Parlament verabschiedet EU-Datenschutzreform, Artikel vom 14. April 2016

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