2. März 2015
Der Steuerungsausschuss von E-Government Schweiz hat das neue Strategiepapier für die E-Government-Strategie Schweiz ab 2016 zur Konsulation freigegeben. Der Bund, die Konferenz der Kantonsregierung sowie der Städte- und der Gemeindeverband können nun Stellung nehmen.
Die Rahmenvereinbarung zur E-Government-Strategie Schweiz läuft Ende 2015 aus. Eine Anhörung vom Sommer 2014 hat ergeben, dass sich viele Organisationen für die Zukunft eine stärkere Fokussierung auf weniger Projekte wünschen. E-Government Schweiz hat nun ein neues Strategiepapier, eine neue Rahmenvereinbarung und ein Konzept für den künftigen Schwerpunktplan vorgelegt, die dieses Bedürfnis berücksichtigen:

Die strategischen Ziele im Strategiepapier seien geschärft worden. Und sie seien „über operationalisierte Ziele auf der Umsetzungsebene messbar“. Anstelle des bisherigen Katalogs mit 59 priorisierten Vorhaben und dem bisherigen Aktionsplan soll es neu einen Schwerpunktplan geben. Dieser soll sich auf wenige Projekte und dauerhafte gemeinsame Aufgaben konzentrieren. Die Rahmenvereinbarung beschreibt die Zuständigkeiten und Kompetenzen für die Steuerung und Umsetzung der künftigen E-Government-Strategie. Insbesondere beschreibt er auch die Aufgaben und Kompetenzen bei der Erarbeitung des neuen Schwerpunktplans.

Der Bund, die Konferenz der Kantonsregierung und der Städteverband sowie der Gemeindeverband haben nun Gelegenheit, zu den Grundlagenpapieren Stellung zu nehmen. Der definitive Kriterienkatalog für die Aufnahme von Projekten in den Schwerpunktplan wird zurzeit noch erarbeitet, ebenso der neue Schwerpunktplan selber.


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