Intelligente Strom-Messsysteme: Deutschland schont NormalverbraucherKleinverbraucher und durchschnittliche Haushalte sollen in Deutschland vorerst nicht direkt an das intelligente Stromnetz angeschlossen werden. Grund dafür sind Kosten-Nutzen- und auch Datenschutzfragen. Zudem können bereits einfache elektronische Zähler den Konsumenten ihren Verbrauch aufzeigen und ihnen so Einsparungen ermöglichen. Die Energiewende sei das wohl wichtigste industriepolitische Projekt der deutschen Bundesregierung der nächsten Jahre, vermutet der Online-IT-Newsanbieter golem.de. Ausser Frage steht auch: Die Energiewende braucht intelligente Netze. Wie und wo genau welche Systeme zum Einsatz kommen und welchen Ausbaustand sie aufweisen sollen, war jedoch in Deutschland lang umstritten. Nun hat die Bundesregierung einen Vorschlag für ein Verordnungspaket vorgelegt:Kosten-Nutzen-Analyse als BasisEine erste Basis für die „7 Eckpunkte für das ‚Verordnungspaket Intelligente Netze‘“ der Bundesregierung bot eine rund 240-seitige Kosten-Nutzen-Analyse im Auftrag der Bundesregierung aus dem Jahr 2013. Sie stellte das von der EU propagierte Ziel, 80 Prozent der Haushalte mit intelligenten Energie-Messsystemen auszustatten, in Frage. Unter anderem gab sie Folgendes zu bedenken:
Stufenweiser AusbauStatt für alle sollen die intelligenten Messsysteme also nur für grössere Verbraucher obligatorisch werden. Normalverbraucher mit einem Jahresverbrauch von unter 6000 Kilowattstunden werden nicht dazu verpflichtet, ein intelligentes Strommesssystem einzubauen. Bei Verbrauchern mit über 6000 Kilowattstunden Jahresverbrauch soll die Einführung intelligenter Messssteme stufenweise erfolgen. Bis 2017 sind die Verbraucher von über 20‘000 Kilowattstunden an der Reihe, gefolgt von denjenigen von über 10‘000 Kilowattstunden bis 2021. Auch bei den Stromerzeugern sind diejenigen mit einer geringen Leistung von unter 7 Kilowatt nicht zum Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtet. Von den Erzeugern mit über 7 Kilowatt Leistung müssen nur die grösseren Steuerungstechniken einbauen, die eine Fernsteuerung durch die Netzbetreiber erlauben. Digitale ZählerVerbraucher von unter 6000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und Erzeuger mit unter 7 Kilowatt Leistungen müssen sich zwar nicht mit intelligenten Messsystemen ausrüsten. Sie werden jedoch verpflichtet, mechanische durch elektronische Zähler zu ersetzen. Diese Zähler können den Konsumenten auf verschiedenen Wegen den Verbrauch veranschaulichen und ihnen so bereits Einsparungen ermöglichen, ohne sie an das intelligente Netz anzuschliessen. Zudem könnten digitale Zähler zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf jederzeit nachgerüstet und dann doch noch an das künftige intelligente Netzsystem angeschlossen werden. DatenschutzGegen den Einbezug der Kleinverbraucher und Kleinerzeuger ins intelligente Stromnetz der Zukunft sprechen neben den unverhältnismässigen Kosten auch Datenschutzüberlegungen. Doch auch die grösseren Verbraucher in Deutschland sollen den Gefahren des Datenmissbrauchs nicht schutzlos ausgeliefert werden: Einer der sieben Eckpunkte der Bundesregierung für das „Verordnungspaket Intelligente Netze“ ist der Datenschutz und die Datensicherheit. Zu diesem Punkt hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Vorgaben erarbeitet: Eine Schlüsselrolle innerhalb des in Deutschland geplanten intelligenten Netzes kommt dem so genannten „Smart Meter Gateway“ zu. Es ist die zentrale Kommunikationseinheit, welche die Messeinrichtungen mit den verschiedenen Marktteilnehmern im Netz verbindet. Das Smart Meter Gateway speichert und verarbeitet zwar Verbrauchs- und Einspeisewerte. Es erlaubt sogar externen Marktteilnehmern den Zugriff auf intelligente Hausgeräte oder Photovoltaikanlagen der angeschlossenen Haushalte für Steuerungs- und Fernwartungszwecke. Zugleich schotte es aber die Netze gegeneinander ab, schreibt das BSI in seiner Broschüre zum Smart Meter Gateway. Um dies sicherzustellen, hat das BSI Schutzprofile und technische Richtlinien festgelegt, welche die funktionalen Anforderungen an die Komponenten eines Smart Meter Gateways festlegen, den Herstellern bei der technischen Ausgestaltung jedoch einen Spielraum lassen. Weitere Informationen:
Datum der Neuigkeit 13. Feb. 2015
|