24. September 2020
Die Steuer-Identifikationsnummer als eindeutige Personen-Identifikationsnummer für sämtliche Ressorts der Verwaltung: Dieser Vorschlag des deutschen Bundesministeriums tönt zwar praktisch, ist aber hochgradig umstritten.

Eine einzige Identifikationsnummer soll alle Einwohnerinnen und Einwohner bei sämtlichen Verwaltungsgeschäften eindeutig identifizieren. Dies schlägt ein Gesetzesentwurf des deutschen Bundesinnenministeriums vor.

 

Vielfältige Datenquellen

Die Basisdaten für die vorgeschlagene Lösung sollen aus Verwaltungsregistern wie dem Melderegister, dem Ausländerzentralregister sowie einer Datenbank für Führerschein-, Waffen- und eID-Kontenbesitzern abgerufen werden. Zudem sollen das Schuldner- und das Anwaltsverzeichnis sowie das Register für Wohngeld- und Stipendien-/(BAföG-)Empfänger zugreifbar sein. Als übergreifende ID-Nummer soll die Steuer-ID dienen. Einwohner/-innen sollen über ein Datencockpit nachvollziehen können, welche Behörden ihre Daten abgerufen haben.

 

Lange Zeit ausgeschlossen

Was praktisch tönt, ist in hohem Mass umstritten und wurde zu früherem Zeitpunkt vom Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen: Eine zentrale Personenkennziffer würde es erlauben, sämtliche Dateien aus bereits vorhandenen Dateien der Verwaltung zusammenzuführen. Dies sei datenschutzrechtlich unzulässig, wurde 1983 entschieden. Diese Auffassung habe erst 2017 McKinsey in ein Gutachten zur Verwaltungsmodernisierung in Frage gestellt, schreibt golem.de.

 

Veto der Datenschützer

Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist mit dem neuen Gesetzesentwurf nicht einverstanden. Auch die Deutsche Datenschutzkonferenz hat sich dieser Haltung angeschlossen. Zwar ist die Einführung einer Personenkennzahl gemäss einem Gutachten im Rahmen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Verlangt würden dann aber angemessene Schutzmassnahmen, auf denen gemäss golem.de insbesondere auch die deutsche Sozialdemokratische Partei SPD bestehen werde.

 

Dunkle Vergangenheit

golem.de verweist auf schwerwiegende Gründe, die gegen eine Ressort-übergreifende Verwendung einer einheitlichen Personenkennziffer sprechen. In der Zeit des Nationalsozialismus war nämlich nicht zuletzt die Zusammenführung von Registerdaten mit beispielsweise Rundfunkhörer-Daten, die als Grundlage für die Verfolgung und Ermordung von Menschen führte.

 

Weitere Informationen:

Christiane Schulzki-Haddouti: Nummerierte Bürger, golem.de, 31. August 2020

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