8. Juli 2014
Die Geschäftsstelle E-Government Schweiz hat im Auftrag des Steuerungsausschusses von E-Government Schweiz die aktuelle eGovernment-Situation in der Schweiz analysiert. Die daraus hergeleiteten Visionen, Ziele, Massnahmen und Szenarien für das eGovernment in der Schweiz ab 2016 hat sie den Fachstellen von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie eGovernment-Organisationen zur Stellungnahme vorgelegt.
Wie soll es mit dem eGovernment in der Schweiz ab 2016 weitergehen? Zu dieser Frage hat E-Government Schweiz eine Anhörung bei den Fachstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden gestartet:

Stärken und Schwächen


Seit 2007 arbeiten der Bund, die Kantone und die Gemeinden gemeinsam an der Umsetzung der nationalen eGovernment-Strategie Schweiz. Die Zusammenarbeit ist in einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung geregelt. Diese Rahmenvereinbarung definiert auch die Organisationsstrukturen mit Steuerungsausschuss, Expertenrat, Geschäftsstelle und federführenden Organisationen zur Umsetzung der priorisierten Vorhaben. Seit 2011 wird zudem jährlich ein Aktionsplan mit Massnahmen zur Förderung ausgewählter Projekte aus dem Katalog der priorisierten Vorhaben festgelegt.

Die aktuelle Rahmenvereinbarung über die eGovernment-Zusammenarbeit läuft 2015 aus. Im Auftrag des Steuerungsausschusses hat die Geschäftsstelle E-Government Schweiz deshalb die Stärken und Schwächen der bestehenden eGovernment-Strategie analysiert. Als Instrumente dienten unter anderem das strategische Controlling, eine Umfrage sowie Workshops mit eGovernment-Vertretenden der Verwaltung und von Institutionen und Organisationen. Bei der Gegenüberstellung von Stärken und Schwächen der verschiedenen Komponenten der bisherigen eGovernment-Strategie zeigt sich ein beträchtliches Ungleichgewicht: Insbesondere der aktuellen Projektführung (Umsetzung der priorisierten Vorhaben) durch die federführenden Organisationen, der aktuellen Finanzierung und der aktuellen Betriebsorganisation werden deutlich mehr Schwächen als Stärken zugeschrieben.

Fünf Szenarien


E-Government Schweiz möchte Anfang 2015 ein möglichst breit abgestütztes Konzept zur zukünftigen eGovernment-Zusammenarbeit in die politische Vernehmlassung geben. Deshalb führt die Geschäftsstelle im Vorfeld eine Anhörung bei den Fachstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden durch. Das Anhörungspapier stellt die aktuelle Situation dar und leitet aus der Stärken- Schwächenanalyse Visionen, strategische Ziele, Massnahmen und Szenarien für die Umsetzung des eGovernments in der Schweiz ab 2016 ab.

Das Anhörungspapier beschreibt fünf mögliche Szenarien und benennt sie mit „Nichts“, „Gleich“, „Wenig“, „Mehr“ und „Alles“. Während das Szenario „Nichts“ die bisherige eGovernment-Zusammenarbeit ersatzlos beendet und das Szenario „Gleich“ sie unverändert weiterführt, zielen die anderen Szenarien auf eine mehr oder weniger weit gehende Veränderung ab: Die Strategie „Wenig“ verstärkt vor allem die Koordination und zentrale Führung und zieht vermehrt Fachkräfte bei, während die Szenarien „Mehr“ und „Alles“ die Organisationsstruktur radikal verändern. Der neu zu schaffenden öffentlich-rechtlichen Organisation wird ein Leistungsauftrag erteilt, der Aufgaben bis hin zur eigenständigen Umsetzung von Vorhaben mit nationalem Fokus, Erarbeitung von Standards, Führung eines Expertenpools und Bereitstellung eines Portals umfasst. Die bisherigen Umsetzungsinstrumente, der Katalog priorisierter Vorhaben und der eGovernment-Aktionsplan, werden ersetzt. Zum Szenario „Alles“ gehört auch ein eigenes eGovernment-Gesetz.

Anhörung


Die Fachstellen von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie eGovernment-Organisationen sind nun zur Stellungnahme aufgefordert. Anschliessend wollen der Expertenrat, der Steuerungsausschuss und die Geschäftsstelle die Ergebnisse auswerten. Der Steuerungsausschuss wird anschliessend den grundlegenden Richtungsentscheid treffen, die Strategie und ein Organisationskonzept konkretisieren und diese ab Februar 2015 in die politische Vernehmlassung geben.