7. Oktober 2017
Die EU und die EFTA haben eine gemeinsame Deklaration zur Förderung und Weiterentwicklung des eGovernments unterzeichnet. Die elektronische Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen soll zum Standard werden. Die eGov-Angebote sollen benutzerorientiert und einfach sein.
Ueli Maurer hat am 6. Oktober die „Talinn Declaration on eGovernment“ unterzeichnet, die von der EU und der EFTA erarbeitet wurde. Die Deklaration enthält sechs Prinzipien, die alle beteiligten Länder bei der Weiterentwicklung des eGovernments beachten sollen.

Digitalisierung als Chance


Die Digitalisierung der Gesellschaft ist im Gang und lässt sich nicht aufhalten. In diesem Prozess könne das eGovernment eine wichtige Rolle übernehmen, heisst es in der Deklaration. Unter anderem könne das eGovernment das Vertrauen in die Verwaltung stärken. Voraussetzungen dafür seien Transparenz, Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit und Integrität.

Sechs Schwerpunkte


In den folgenden Bereichen setzt die Deklaration Schwerpunkte:
  • Digital-by-default: Die digitale Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen soll zum Standard werden und soll für alle Menschen zugänglich sein.
  • Once only: Die Menschen sollen von allen unnötigen und redundanten Aufgaben entlastet werden. Sie sollen Meldungen zu Handen der Verwaltung sowie Personalien nur noch einmal erfassen müssen. Die einmal gemeldeten Daten sollen danach dank optimiertem digitalem Datenfluss überall zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden.
  • Vertrauen und Sicherheit: Unter anderem dank der eindeutigen elektronische Identifikation (eID) sollen sichere digitale Verwaltungsprozesse möglich werden.
  • Offenheit: Die Verwaltungsdaten sollen der Öffentlichkeit soweit möglich offen zugänglich sein und zur weiteren Nutzung zur Verfügung stehen.
  • Interoperabilität: Die Interoperabilität zwischen den IT-Lösungen soll gewährleistet werden.
  • Wissensaustausch: Um das eGovernment zu fördern und dabei eine hohe Qualität sicherzustellen, soll der internationale Austausch von Wissen und Forschungsergebnissen verbessert werden.

Benutzerorientierung


In einem Anhang zur Deklaration versprechen die EU und die EFTA, bei der Umsetzung des eGovernments die Bedürfnisse der Benutzer – Einwohner und Unternehmen – ins Zentrum zu stellen. Insbesondere sollen Zugänglichkeit (Barrierefreiheit), Sicherheit, Verfügbarkeit, Bedienerfreundlichkeit und Datenschutz gewährleistet werden. Den Menschen sollen Partizipations- und Beschwerdemöglichkeiten geboten werden. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und die digitale Abwicklung von Verwaltungsprozessen soll aktiv gefördert werden.


Weitere Informationen:
Eidg. Finanzdepartement: Schweiz unterzeichnet europäische Deklaration zu E-Government, Medienmitteilung vom 6. Oktober 2017
EU und EFTA: Tallinn Declaration on eGovernment , Deklaration anlässlich des Ministertreffens vom 6. Oktober 2017 in Estland
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